Grund- und Ersatzversorgung Erdgas
Die Grund- und Ersatzversorgung für Erdgas ist in der Grundversorgungsverordnung geregelt. Der Grundversorgungstarif wird von dem Lieferant (Grundversorger) angeboten, der von der Bundesnetzagentur für Ihren Abnahmeort dafür den Zuschlag erhalten hat.
Der Grundversorgungstarif ist der Basistarif im Bereich Erdgas. Aus diesem können Sie jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen in einen anderen Tarif wechseln.
Die Grundversorgung ist sog. Haushaltskunden vorbehalten. Hierzu zählen private Letztverbraucher unabhängig von der jährlichen Verbrauchsmenge. Weiterhin gehören dazu auch Kunden, die maximal 10.000 kWh im Jahr für den Eigenverbrauch für gewerbliche, berufliche, oder landwirtschaftliche Zwecke abnehmen. Gewerbetreibende, Freiberufler und landwirtschaftliche Betriebe über 10.000 kWh (sog. Nicht-Haushaltskunden) können also nicht über die Grundversorgung versorgt werden! Für Nicht-Haushaltskunden besteht im Niederdrucknetz lediglich die Möglichkeit der dreimonatigen Ersatzversorgung.
Sofern Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederdruck Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, erfolgt die Belieferung und Abrechnung im Rahmen der Ersatzversorgung. Hierfür gelten gesonderte, von der Grundversorgung abweichende Allgemeine Preise. Aus der Ersatzversorgung können Sie ohne eine Frist erneut in einen Tarif des Versorgers Ihrer Wahl wechseln.
Hier finden Sie die Preisblätter für die Grundversorgung mit Erdgas im Netz der Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH:
Grundversorgung Erdgas ab 01.01.2024
Grundversorgung Erdgas ab 01.03.2023
Grundversorgung Erdgas 01.12.2022 bis 28.02.2023
Ab dem 01.11.2022 gilt ein separater Ersatzversorgungs-Tarif für Haushaltskunden. Die hierfür gültigen Preisblätter finden Sie hier:
Ersatzversorgung Erdgas Haushaltskunden ab 01.04.2023
Ersatzversorgung Erdgas Haushaltskunden ab 15.01.2023
Ersatzversorgung Erdgas Haushaltskunden ab 01.11.2022 bis 14.01.2023
Informationen zur Ersatzversorgung Erdgas für NICHT-Haushaltskunden finden Sie in diesem separaten Menüpunkt.
Kunden in anderen Netzgebieten erhalten die Preisblätter bei ihrem zuständigen Grundversorger.