Preisänderung Grundversorgung zum 01.03.2024 als Folge der Haushaltsbeschlüsse der Bundesregierung
Montag, 22. Januar 2024
Nachdem wir in der Grundversorgung Strom zum 01.01.2024 eine deutliche Preissenkung vornehmen konnten, haben die Haushaltsbeschlüsse der Bundesregierung Ende Dezember 2023 bezgl. Kürzung der Zuschüsse für Übertragungsnetzbetreiber dazu geführt, dass sich nachträglich die Netzentgelte sowie die Umlage nach §19 StromNEV erhöht haben. Dadurch stieg der Arbeitspreis Netz um 0,88 ct/kWh netto und die Umlage nach §19 Strom NEV um 0,24 ct/kWh netto, so dass sich der Gesamt-Arbeitspreis ab 01.03.2024 um insg. ca. 1,33 ct/kWh brutto (entspricht 1,12 ct/kWh netto) erhöht. Die Grundpreise dagegen bleiben unverändert. Für die Schwachlasttarife Grundversorgung Wärmepumpe und Grundversorgung Wärmespeicher beträgt die Erhöhung wegen der abweichenden Netzentgelte insg. nur 0,52 ct/kWh brutto (entspricht 0,44 ct/kWh netto).